Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
(1) Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(2)Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
(3)Alle abweichenden Vereinbarungen, alle Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
(1)Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
(2)Auftragsbestätigungen sind auch stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Bei sofortiger Ausführung gelten die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
(3)Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis.
(4)Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in den Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns geltend gemacht werden können.
3. Preise
(1)Alle Preise verstehen sich ab Großharthau zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstage gültigen Mehrwertsteuer.
(2)Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG 5 Tage an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Maßgebend sind die durch uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
(3)Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung usw. berechtigen die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG zu einer entsprechenden Preisanpassung.
(4)Bei Abrufbestellungen dient der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG zur Preisanpassung.
4. Versand, Gefahrenübergang, Rückversand
(1) Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden.
(2)Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
(3)Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft für den Kunden an diesen über.
(4)Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Kosten des Kunden.
Der Käufer zahlt den Rückversand.
5. Liefer- und Leistungszeit
(1)Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende derselben die Ware die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG verlassen hat.
(2)Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
(3)Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Vielmehr darf dadurch die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist (mind. 14 Tage) hinausgeschoben werden. Ebenso besteht das Recht, von dem noch nicht erfüllten Vertragsteil ganz oder teilweise zurückzutreten.
(4)Die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG kommt erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 v.H. für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 v.H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
(5)Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
(6)Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte innerhalb von 4 Tagen schriftlich der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG angezeigt werden. Der Käufer verpflichtet sich desweiteren, versehentlich gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen durch die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG abholen zu lassen oder den üblichen und angemessenen Kaufpreis zu zahlen.
6. Gewährleistung und Haftung
(1)Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht. Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG mitzuteilen.
Für Produktmängel gilt eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Produktmängel sind der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels schriftlich mitzuteilen.
(2)Zur Durchführung einer Gewährleistungsreparatur ist die reklamierte Ware mit einer Kopie der Rechnung an die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG einzuschicken oder anzuliefern. Die Ware muss frei in der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG eintreffen .
(3)Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
(4)Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. In diesen Fällen sowie bei Garantieüberschreitungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 23,00 € erhoben. Das trifft auch für Ware zu, die nicht durch die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG vertrieben worden ist und zu einer Garantieleistung eingeschickt wird.
(5)Gewährleistung für Software-Programme wird nur insoweit übernommen, als dass diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind.
(6)Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
(7)Wir sind zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
(8)Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
(9)Die Gewährleistung auf gebrauchte Gegenstände sowie für Reparaturen im Nachgarantiezeitraum beträgt 12 Monate.
7. Zahlungsbedingungen
(1)Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Forderungen aus Lieferungen sofort per Nachnahme/Verrechnungsscheck oder bar fällig.
(2)Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Schuld des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(3)Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu berechnen.
(4)Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5)Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich und schriftlich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
(1)Die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
(2)Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferer, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht (Vorbehaltsware). Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
(3)Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in voller Höhe an die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. vorzulegen.
(4)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
(5)Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
(6)Zu Sicherungszwecken erhält die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.
9. Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gem. den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
10. Datenverarbeitung / Datenschutz
(1)Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Schneider Elektronik GmbH & Co.KG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Schneider Elektronik GmbH & Co.KG erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer etc.). Die Übermittlung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten erfolgt innerhalb der Schneider Elektronik GmbH & Co.KG (i) zum Zwecke der Rechnungsstellung an externe Rechenzentren, (ii) zum Zwecke der Auftragsabwicklung an Lieferanten und (iii) im Rahmen der Erfüllung von Datenverarbeitungsaufgaben an Servicepartner. Dritte werden im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten verpflichtet. Der Umfang der Datenübermittlung wird vertraglich geregelt. Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von Schneider Elektronik GmbH & Co.KG erforderlich ist, übermittelt Schneider Elektronik GmbH & Co.KG Fakturierungsdaten direkt oder über einen Vertragspartner im Sinne der Funktionsübertragung (§ 28 BDSG) an Inkassounternehmen. Schneider Elektronik GmbH & Co.KG stellt dadurch sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden. (2)Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur vorgenannten Datenverwendung. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten.
11. Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum Einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
12. Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft.
Der Verkäufer ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1)Erfüllungsort ist Großharthau.
(2)Gerichtsstand ist Dresden.
(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
(1)Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das Gleiche gilt auch für eventuelle Lücken.
Großharthau, Oktober 2018